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Das Zeitgesetz

Wie so vieles in unserer Gesellschaft ist auch die Zeit gesetzlich festgelegt. Es gibt bei uns nicht nur einfach "die Zeit"; es gibt vielmehr ein Gesetz über die Zeitbestimmung, das Zeitgesetz von 1978 (Bundesgesetzblatt 1978, Teil I, S. 1110-1111), in dem die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) mit der Darstellung und Verbreitung der gesetzlichen Zeit für die Bundesrepublik Deutschland beauftragt wird. Das von der PTB erzeugte Signal mit (Atom-) Normalfrequenz wird von einem von der Deutschen Telekom AG gemieteten Langwellensender ausgestrahlt.

Zugehörige Themen:

* Der Zeitzeichensender DCF77
* Der Zeitsender
* Das Zeitsignal
* Der Zeitcode

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Cartoon 1 Letzte Änderung: 16.11.2017
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